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Hier alles über ACTA rein bitte:

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http://www.golem.de/print.php?a=73680

Original-URL des Artikels: http://www.golem.de/1003/73680.html Veröffentlicht: 08.03.2010 15:29
EU will mit ACTA deutlich über Trips hinausgehen
Vertrauliches Papier dokumentiert Verhandlungspositionen

Die Verhandlungsführer der EU wollen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA so ausgestalten, dass Urheberrechtsverletzer in jedem Fall mit hohen Schadensersatzzahlungen rechnen müssen. Diensteanbieter sollen auch ohne vorherige Anhörung nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu Inhalten sperren müssen.

Nach und nach dringen immer mehr Einzelheiten über die im Geheimen geführten ACTA-Verhandlungen an die Öffentlichkeit. Ein jetzt bekanntgewordenes 44-Seiten-Papier aus dem EU-Rat, datiert vom 12. Februar 2010, dokumentiert wesentliche Verhandlungspositionen der EU und anderer Verhandlungsteilnehmer nach der letzten Verhandlungsrunde in Mexiko. Das Papier mit dem Titel "ACTA-Verhandlungen – EU Vorschlag – mögliche Verhandlungsspielräume" vermittelt den bisher umfangreichsten Eindruck von der Zielsetzung der EU-Verhandlungsführer.

Die grundsätzliche Linie der EU ist bei den ACTA-Verhandlungen, über den im Rahmen des Trips-Abkommens (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) ausgehandelten Schutz für geistiges Eigentum zum Teil deutlich hinausgehen zu wollen. An mehreren Stellen des Papiers wird der "Mehrwert gegenüber Trips" von vorgeschlagenen Klauseln betont.

Sperrung ohne Anhörung

Die EU ist bestrebt, eine striktere Haftung für an Verletzungsverhandlungen nur mittelbar beteiligte Dritte (intermediaries) einzuführen. Rechteinhaber sollen die Möglichkeit bekommen, bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Dritten wegen Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum durch Nutzer beantragen zu können. Das Gericht soll die Sperrung des Zugangs zu inkriminierten Inhalten dann ohne vorherige Anhörung der Betroffenen (inaudita altera parte, S.14) anordnen können. Der Begriff des Dritten ist dabei sehr weit gefasst: "ein Mittler, dessen Dienste... genutzt werden, um ein Recht an geistigem Eigentum zu verletzen".

Dritte wie ISPs sollen nur dann nicht in Haftung genommen werden können, wenn sie nichts von Rechtsverletzungen der Nutzer wissen und den Zugang zu verletzenden Inhalten blockieren oder die Inhalte entfernen, sobald sie davon Kenntnis erhalten (S. 27). Unterm Strich liefe das auf ein Notice-and-take-down-Verfahren hinaus. Dabei informiert ein Rechteinhaber beispielsweise einen Filehoster darüber, dass einer seiner Kunden illegal eine Dateikopie zum Download anbietet. Der Filehoster müsste die Datei dann unverzüglich löschen beziehungsweise den Zugang dazu sperren. Nur dann könnte er nicht als Mittäter in Haftung genommen werden.

Anders als die USA lehnt die EU eine generelle Überwachung von Internetnutzern durch ISPs ab. Sie verlangt, dass "die Verhandlungsparteien keine generelle Überwachungspflicht festlegen" (S. 28).

EU: Kein "fair use"!

Ausnahmen von der Drittanbieterhaftung will die EU insbesondere für die "faire Werksnutzung" (fair use) nicht zulassen. An dieser Stelle gibt es offensichtlich größeren Streit mit den USA, die – wie im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) – eine Fair-use-Verteidigung im Sinne ihres Urheberrechtsgesetzes ermöglichen wollen. Andernfalls müssten die US-Verhandlungsführer befürchten, dass das Vertragswerk in ihrem Land durchfallen könnte.

Aus diesem Grunde hatte der für die Verhandlungsführung zuständige US-Handelsbeauftrage Ron Kirk bereits früher erklärt, dass ACTA keine Änderungen des US-Rechts erforderlich machen würde. Diese Position hat er in einem Schreiben vom 28. Januar an zwei US-Senatoren noch einmal bekräftigt. Zugleich verwies Kirk mehrfach auf bilaterale Freihandelsabkommen der USA mit Partnerländern, die als Muster für die Formulierung der US-Positionen bei den ACTA-Verhandlungen dienten.

Schadensersatz ohne nachgewiesenen Schaden

Bei der Berechnung von Schadensersatzzahlungen für Rechtsverletzungen will die EU in Zukunft auch "entgangene Profite" ("lost profits") berücksichtigen lassen. Das genügt der EU-Kommission aber noch nicht. Im Falle von Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum will die EU nach dem Vorbild der USA künftig auch gesetzliche Schadensersatzhöhen (USA: statutory damages) festschreiben. Zuständige Rechtspflegeorgane (im Papier heißt es "judicial authorities") sollen Schadensersatzzahlungen anordnen dürfen, die sich weder am tatsächlich entstandenen Schaden noch an dem unrechtmäßig erzielten Profit orientieren müssen (S. 6). Das soll auch dann möglich sein, wenn die Rechtsverletzung unbewusst erfolgte (S. 7).

Unter welchen Umständen solche Schadensersatzzahlungen angeordnet werden könnten, oder welche Schadensersatzhöhen der EU-Kommission vorschweben, geht aus dem Papier nicht hervor.

Knackpunkt technische Schutzmaßnahmen

Japan sieht Probleme speziell in der Frage des Verbots der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Diese ist in den WIPO-Verträgen (WIPO-Urheberrechtsvertrag – WPPT und WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger – WCT) nicht enthalten und wurde bei deren Umsetzung (anders als in den USA und der EU) nicht ins japanische Recht übernommen. Japan müsste daher seine Gesetze in erheblichem Umfang überarbeiten und fragt ausdrücklich nach Zahlen aus den USA und der EU, wie effektiv das Umgehungsverbot dort ist (S. 35).

EU für umfassenden Ansatz

Die EU will – im Gegensatz zu den USA – neue Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement procedures) nicht nur online, sondern auch offline ("in der digitalen Umgebung") festschreiben (S. 18). Wörtlich heißt es dazu: "Es sollte sowohl der Offline- als auch der Online-Bereich abgedeckt werden, die zusammen die 'digitale Welt' darstellen."

Welche Folgen ein solcher Ansatz für die Ausgestaltung des Urheber-, Patent- und Markenrechts in der EU haben würde, ist noch nicht im Einzelnen absehbar. Es dürfte aber als sicher gelten, dass sich dann ein wie auch immer ausgestaltetes ACTA-Abkommen kaum ohne spürbare Änderungen am EU-Rechtsrahmen umsetzen lassen dürfte.

Dass aber weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente in den einzelnen Mitgliedsstaaten – anders als Lobbyisten aus der Medien- und Pharmaindustrie – bisher vollumfänglich Einblick in die ACTA-Verhandlungen bekommen, stellt die demokratische Legitimation des Verhandlungsprozesses grundsätzlich infrage. Gut möglich, dass sich das EU-Parlament damit am Ende nicht abfinden wird und deshalb das Abkommen kippt. Mit der Ablehnung des Swift-Abkommens hat das Parlament erst vor kurzem ein Exempel statuiert. [von Robert A. Gehring] (md)

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EU-Parlament fordert ACTA-Offenlegung
Die Bemühungen das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) offenzulegen, scheinen endlich die ersten Früchte zu zeigen. Alle Parteien haben einen gemeinsamen Beschluss zur Offenlegung des Abkommens verfasst.

Wie Christian Engström, Europaparlaments-Abgeordneter der schwedischen Piratenpartei in seinem Blog berichtet, hat das Europaparlament gestern einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Heute Abend soll im Europaparlament zwischen 21 und 24 Uhr darüber diskutiert werden. Dieser stellt einige Forderungen an den EU-Rat sowie die EU-Kommission in Bezug zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA).

Das ACTA-Abkommen wird seit Jahren unter Verschluss gehalten. Ziel ist eine Anpassung des internationalen Urheberrechts sowie die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum. Aufgrund der Geheimhaltung sind die tatsächlichen Inhalte des Vertrags aber unklar. Wie Engström erklärt, könnte der Beschluss hier ein erster Schritt in Richtung Transparenz sein.

Alle Parteien - bis auf eine - haben den Beschluss unterstützt. Die Partei "Europa der Freiheit und der Demokratie" (EFD) stellt diese Ausnahme dar. Der Grund dafür ist jedoch sehr simpel. Es handelt sich um die kleinste Fraktion im Parlament. Man hat sie also gar nicht gefragt, so Engström. Heute Abend soll über die Bestandteile des Beschlusses diskutiert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine Abstimmung. Wie Engström rät, sollte man noch nicht zu euphorisch feiern. Das Wahlergebnis lässt sich schließlich nicht vorhersehen. Dennoch scheint die Lage sowie die Forderungen sehr vielversprechend.

Einige der Bestandteile des Beschlusses:

"1. Die Kommission wird hiermit darin erinnert, dass sie seit dem 1. Dezember 2009 die rechtliche Verpflichtung hat, das Europaparlament sofort und vollständig über alle Stufen internationaler Vertragsabschlüsse zu informieren.

2. [Das Europaparlament] bringt seine Besorgnis rund um die mangelhafte Transparenz im Zuge der ACTA-Verhandlungen zum Ausdruck, die gegen den Gedanken und Geist des "Treaty on the Functioning of the Union" (TFEU) sind. [Das Europaparlament] ist zutiefst besorgt, dass keine rechtliche Basis vor dem Start der ACTA-Verhandlungen geschaffen und nach keiner parlamentarischen Bestätigung für die Mandate verlangt wurde.

3. [Das Europaparlament] fordert die Kommission sowie den Rat dazu auf, der Öffentlichkeit sowie dem Parlament Zugang zu den ACTA-Vertragsdokumenten zu gewähren und eine Zusammenfassung im Sinne des Vertrags und Regulierungswerks 1049/2001 bezüglich des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten zu gewährleisten.

4. [Das Europaparlament] fordert die Kommission sowie den Rat dazu auf, proaktiv auf die ACTA-Partner einzuwirken, um weitere vertrauliche Verhandlungen zu unterbinden sowie das Parlament gänzlich und zeitnah über die geplanten Initiativen bezüglich dieser Forderung zu unterrichten. Es wird erwartet, dass die Kommission entsprechende Vorschläge bereits vor der nächsten Verhandlungsrunde in Neuseeland im April 2010 vorbringt. Darüber hinaus soll die Thematik der Transparenz auf der Agenda dieses Meetings Platz finden. Das Ergebnis dieser Diskussionen ist dem Parlament unverzüglich nach Abschluss mitzuteilen.

5. [Das Europaparlament] betont, dass es sich bis zu einer unverzüglichen und vollständigen Unterrichtung über alle Stufen der Verhandlung das Recht vorbehält, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet das Erheben einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof um die eigene Vorbestimmung sicherzustellen. [...]."

Wie Engström abschließend festhält, würde dieser Beschluss am Ende auch in das ACTA-Vertragswerk eingehen. Hier muss festgehalten werden, dass der gesamte Beschluss weit umfangreicher ist. Weitere Passagen schreiben beispielsweise vor, dass es kein Three-Strikes-Gesetz im Sinne von Frankreich geben wird. Auch einer Durchsuchung von Laptops, Handys und anderen Geräten beim Passieren eines Grenzübergangs wird widersprochen.

Wenn es ein ACTA-Abkommen gibt, so Engström, dann muss es sich um Produktpiraterie drehen. Nicht um die Beschneidung elementarer Grundrechte der Bevölkerung im Netz.

Hinweis: Das Europaparlament bietet (Live-)Webstreams der Gespräche an. Diese sind hier zu finden. Bedauerlicherweise ist das Gespräch des heutigen Abends noch nicht im Programm aufgeführt. Eine tatsächliche Übertragung ist also noch unklar.
http://www.gulli.com/news/eu-parlament-fordert-acta-offenlegung-201...

Quelle:
http://www.laquadrature.net/en/european-parliament-strongly-opposes...
EU will "Anstiftung" zu Copyright-Verstößen international strafbar machen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Anstiftung-zu-Copyri...

Der US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) ist ein Vorstoß der EU zugespielt worden, wonach das Strafrecht im Rahmen des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA deutlich verschärft werden soll. Brüssel plädiert demnach dafür, Strafvorschriften auch gegen die "Anstiftung und Beihilfe" zur Verletzung von Rechten an immateriellen Gütern "im gewerblichen Ausmaß" zu schaffen. Zumindest in Fällen von bewussten Verstößen gegen Rechte an Markenzeichen, Urheberrechten oder bei "Piraterie" verwandter Rechte sollen entsprechende Kriminalisierungen greifen.

Entgegen wiederholter Beteuerungen der EU-Kommission würde ACTA mit dem Erfolg der EU-Initiative über den Bestand des Gemeinschaftsrechts hinausgehen. Die Brüsseler Behörde hatte 2006 zwar einen neuen Anlauf für eine Richtlinie auch zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gemacht und die "Anstiftungsklausel" darin mit aufgenommen. Das EU-Parlament forderte aber zunächst deutliche Einschränkungen des entsprechenden sogenannten IPRED2-Entwurfs und blockierte das Verfahren schließlich vor zwei Jahren. Der EU-Rat forderte im November in einer Entschließung (DOC-Datei) aber die Wiederaufnahme des Vorhabens, was seitdem auf EU-Ebene wieder kontrovers diskutiert wird. Die EU-Abgeordneten haben die Kommission aber jüngst aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen auf das bestehende zivilrechtliche System zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu begrenzen.

Auch wenn sich neben dem EU-Parlament, der EU-Kommission, der Bundesregierung und der australischen Regierung inzwischen immer mehr Stimmen für Transparenz rund um das geplante Abkommen und das Ende der Geheimniskrämerei einsetzen, gibt sich die neuseeländische Regierung als Gastgeber der für April anberaumten nächsten Gesprächsrunde noch recht verschlossen. In Antworten auf Anfragen der Bürgerrechtsorganisation Tech Liberty wollten das Wirtschafts- und das Außenministerium nicht einmal den genauen Tagungsort in der Hauptstadt Wellington offenbaren. Die Delegationsmitglieder müssten vor "unangemessenem Druck oder Bedrohungen" geschützt werden, heißt es zur Begründung. Das Kabinett geht ferner davon aus, dass eine Umsetzung von ACTA ins nationale Recht nur geringfügige Änderungen erfordern würde.

Ende vergangener Woche hatte US-Präsident Barack Obama ACTA prinzipiell unterstützt und damit Bedauern bei Bürgerrechtlern ausgelöst. "Wir werden unser geistiges Eigentum vehement verteidigen", sagte der Politiker der Demokraten auf einer Bankenkonferenz in Washington. Innovation und Kreativität seien die wichtigsten Güter der Amerikaner und Basis des Wohlstands. Es sei zwar zu begrüßen, "dass andere Leute unsere Technologien nutzen", dabei müsse aber sichergestellt sein, dass Lizenzen erworben und US-Firmen angemessen dafür bezahlt würden. Deswegen sei es wichtig, mit der ganzen Bandbreite vorhandener Mittel auf Basis bestehender Verträge gegen anderweitige Praktiken vorzugehen und neue Abkommen wie ACTA voran zu bringen. (Stefan Krempl) / (pmz)
Europäische ACTA-Flucht: Interessenvertreter empört

Act Up-Paris und La Quadrature du Net fanden sich am heutigen Vormittag zu einem Treffen der Interessengruppen zum Thema ACTA bei der Europäischen Kommission ein. Die Ergebnisse wurden seitens der NGOs als unbefriedigend bewertet.

Mitglieder der Netz-Organisationen Act Up-Paris und La Quadrature du Net fanden sich am heutigen Vormittag zu einem Treffen der Interessengruppen zum Thema ACTA bei der Europäischen Kommission ein. Laut der aktuellen Pressemitteilung von La Quadrature du Net sollen Fragen der kritischen Interessengemeinschaften mit Herablassung und Geringschätzung abgetan worden sein. Hingegen seien Luc Devignes Antworten wenig überzeugend gewesen. Im Gegenteil wurden die Bedenken der Kritikerorganisationen bestärkt, ACTA könnte den Zugang zu Medikamenten und Freier Software sowie die Ausdrucksfreiheit im Netz gefährden und dabei demokratische Prozesse umgehen.

Der Vertreter der EU-Handelskommission, Luc Devigne, der die im Namen der EU die ACTA-Verhandlungen führt, habe sich größte Mühe gegeben, die kritischen Fragen der gemeinnützigen Organisationen nicht zu beantworten, heißt es in der Pressemitteilung. Viel wichtiger sei La Quadrature du Net zufolge daher, was Devigne in seinen Ausführungen nicht gesagt habe. Seiner Ansicht nach seien alle Analysen, die darauf hinweisen, dass sich das ACTA-Abkommen gefährlich auf grundlegende Freiheiten im Netz, den Zugang zu medizinischer Hilfe in der Dritten Welt und die Entwicklung Freier Software auswirken könnte, lediglich "Gerüchte", die es zu verwerfen gelte.

La Quadrature du Net ist nach wie vor vom Gegenteil überzeugt und sieht diese Meinung durch die vor Kurzem durchgesickerten ACTA-Entwürfe und die darauf basierenden Analysen als bestätigt an. Die gemeinnützige Organisation unterstreicht in ihrer Pressemitteilung die Bestürzung darüber, dass durch die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen demokratische Prozesse und Strukturen gezielt umgangen würden.

La Quadrature du Net nennt vier Punkte, die für die Nicht-Regierungsorganisation (NGO) als besonders besorgniserregend gelten:

1. Devigne habe sich geweigert, den Unterschied zwischen gefälschten Medikamenten und unlizensierten Generika zu klären.

2. Seiner Aussage nach könnten Behördenvertreter bereits auf Verdacht und ohne richterliche Anordnung handeln, etwa bei der Beschlagnahmung medizinischer Güter an Landesgrenzen. Die NGO argumentiert, dies stelle jedoch einen klaren Verstoß gegen das Recht auf einen fairen Prozess dar und würde sich katastrophal auf den Zugang zu medizinischer Hilfe auswirken.

3. Devigne vertrete die Forderung, den Begriff des "kommerziellen Ausmaßes" nicht zu definieren. Stattdessen solle dies im Ermessen des Richters liegen. Dieser Begriff soll jedoch regeln, welche Tauschaktivitäten von ACTA berührt werden dürfen und welche nicht. Das würde vor allem Filesharing via Peer-to-Peer betreffen. La Quadrature du Net kritisiert, dies verursache eine erhebliche rechtliche Unsicherheit und sei gleichzeitig eine Bedrohung von Einzelpersonen.

4. Ebenso habe der EU-Vertreter nicht eindeutig erklären wollen, ob Internetanbieter den Netzzugang vertragsrechtlich beschränken sollten. Dies hätte zur Konsequenz, das die gesetzliche Haftpflicht von Providern durch die ACTA-Bestimmungen ausgeweitet würde. Diese erhöhte Haltbarkeit könnte Netzsperren im Namen des Schutzes von geistigem Eigentum erheblichen Vorschub leisten.

Daher fordert La Quadrature du Net gemeinsam mit weiteren NGOs und Konsumentenschutzorganisationen, ACTA so lange zu verweigern, bis der Schutz der Grundfreiheiten, der Nutzung und Entwicklung Freier Software und des Zugangs zu Medikamenten gewährleistet sei.

http://www.actupparis.org/spip.php?article3932
http://www.laquadrature.net/en/acta-and-the-european-commission-the...



Die franzöische regierung merkt gerade das sie etwas zu viel fail gebaut hat.
und will nun mit wirtschaftlcihen erfolgen punkten.

wettern werden noch angenommen.

btw:
lacher das Tages:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video674534.html
EU-Ministerrat fordert Stopp-Schilder im Internet
http://ak-zensur.de/2010/03/ministerrat-stoppschild.html

moar info auch bei heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-forciert-Plaene-zu-europa...
http://www.youtube.com/watch?v=fNoHrJQSloU

Telecomix Message to Commissioner Cecilia Malmström

Hello,

this is Cameron from Telecomix.

It has come to our knowledge that European commissioner for home affairs, Cecilia Malmstroem will propose a filtering system of internet web sites for all of the union member states.

This system has been deployed in many places already; in China they call it "The Golden Shield", in Australia it filters out women with small breasts, and in Iran it prevents civil rights groups to use the Internet. Even though it can be circumvented easily, it still cuts of large parts of the populations from accessing information.

Once deployed, in the name of fighting paedophilia online, this block filter can rapidly extend to also block political, religious or other sensitive information.

Europe will no longer be an open society if there is state censorship. No matter how horrible the content of certain websites is, censorship is a method for despotic regimes, not for democracies. Censorship is an easy way out if you don't want to deal with the real problem and lowers the incentive for authorities to get to the cause of child pornography. You will not find the solution by censoring our communication networks; censorship just treats the symptoms. People that really want to communicate with each other will always find methods to circumvent the control systems. The censorship that you propose will primarily affect internauts using plaintext communication networks.

We command Cecila Malmstroem to rethink her position. It is not acceptable that our communication networks should be controlled, filtered and censored. We are closely monitoring not only this matter, but also the ongoing renegotiations of the data retention directive, for which Malmstroem is responsible. Europe must turn around and stop sleepwalking into a surveillance society and state censorship!

Every day Chinese internauts risk their well-being by breaching through the digital wall of oppression. Europe will loose its credibility needed to condemn such violations when we are about to do the same thing.
ja ich war ma weider auf heise.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experte-Internetsperren-koen...

ich weiss ....

Experte: Internetsperren könnten mit ACTA schleichend zum Standard werden

Der kanadische Jurist Michael Geist hat anlässlich einer Anhörung der Liberalen (ALDE) am heutigen Dienstag im Europaparlament der Behauptung widersprochen, das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bringe keine Veränderungen für die nationalen Gesetze der Verhandlungspartner. Kanada werde beispielsweise regelrecht in die Zange genommen und zu Anpassungen seiner Urheberrechtsgesetze an US- und EU-Standards gedrängt, und zwar durch die ACTA-Verhandlungen und durch Verhandlungen um ein Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Auch den EU-Mitgliedsstaaten werde das hinter verschlossenen Türen verhandelte ACTA Gesetzesänderungen abverlangen, warnte Geist in einer Pressekonferenz.

Der Kanadier, der an der Universität von Ottawa lehrt und derzeit als Hauptkronzeuge gegen ACTA gefragt ist, erläuterte, dass nicht alle ACTA-Verhandlungspartner Internetzugangssperren im Stil des französischen Three-Strikes-Konzepts installiert hätten. Gerade in der EU hätten sich viele Mitgliedsstaaten bislang gegen solche Sperren ausgesprochen; so auch heute wieder die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Radio-Interview. In einer von Geist veröffentlichten Expertise stehen die Zugangssperren allerdings aktuell als einziger Vorschlag dafür, wie Internet-Provider (ISP) vermeiden können, von Rechteinhabern für die Urheberrechtsverfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht zu werden. In ein paar Jahren könnten nationale Gesetzgeber darauf verweisen, dass sie sich durch ACTA verpflichtet hätten, solche Maßnahmen vorzusehen, befürchtet Geist.

Geists Bedenken teilen anscheinend Vertreter der ALDE-Fraktion, die für heute Nachmittag Experten zu einer Anhörung über ACTA geladen haben. Der Liberale Alexander Alvaro warnte, dass selbst Deep Packet Inspection als eine Form der Datenverkehrsüberwachung langfristig durch ACTA hoffähig gemacht werden könnte. ISPs wüssten dann über alle Aktivitäten ihrer Nutzer Bescheid. Alvaro widersprach der Auffassung, dass die gebeutelte Zeitungs- und Zeitschriftenbranche durch ACTA gerettet werden könne. Auch diese würde letztlich leiden, wenn der freie Informationsfluss im Netz behindert würde, warnte Alvaros Kollegin Marietje Schaake. Die Hauptsorge der Liberalen betreffe das Internetkapitel in ACTA, dessen Existenz anfangs sogar teils geleugnet wurde.

Für die beiden Parlamentarier ist für ein Gelingen von ACTA unabdingbar, dass das EU-Parlament früher einbezogen wird und die ACTA-Verhandlungen insgesamt transparenter geführt werden. Alvaro sei nicht grundsätzlich gegen den Abschluss eines ACTA-Abkommens; allerdings werde er gegen das Abkommen stimmen, wenn die vom EU-Parlament in einer Entschließung erhobenen Anforderungen nicht erfüllt würden. Das Parlament hatte in einer Resolution gefordert, das ACTA im Kern auf gefälschte Produkte zu beschränken. Diese Forderung, um es die laut Beobachtern ein erhebliches Tauziehen gegeben hatte, würde das gesamte Internetkapitel in Frage stellen.

Damit würde ACTA in der Tat im Kern in Frage gestellt, glaubt man dem Experten Geist. Die Ironie der ACTA-Verhandlungen liege letztlich gerade darin, dass das Abkommen erst einmal wenig Verbesserungen im Kampf gegen Produktfälschungen – etwa gefährliche Medikamente – bringe. Insbesondere der von Geist als "Country-Club-Ansatz" bezeichnete Weg, also die auf wenige Staaten beschränkten, exklusiven Verhandlungen, ist nach seiner Ansicht ein Problem, da Länder wie China, Herkunftsland zahlreicher gefälschter Produkte, außen vor blieben.

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